Eine Kupferfigur von Justizia vor hellem Hintergrund

VERFAHRENSBEISTAND

Kinderperspektive

Stell dir vor, du bist das Wichtigste.
Stell dir vor, du hättest mal einen eigenen Anwalt. 

Klingt wichtig, ist es auch.


Verfahrensablauf

Ein Elternteil muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht vergibt dafür ein Aktenzeichen.

Der Richter entscheidet, ob er das Verfahren aufgrund der Aktenlage entscheiden kann oder ob es zu einem Anhörungstermin kommt. Hierbei prüft er zeitgleich ob es sich um einen Eilantrag handelt. Der gestellte Antrag wird dann an das andere Elternteil und das Jugendamt versandt. Der Verfahrensbeistand wird nun bestellt.

Der Verfahrensbeistand führt nun Gespräche mit den Eltern und den Kindern.Nach den Gesprächen, gibt der Verfahrensbeistand seine Stellungnahmen ab. Ist Ihr Kind älter als 3 Jahre, wird das Kind im Beisein des Verfahrensbeistand gesondert angehört. Im Anschluss findet eine mündliche Verhandlung mit den Eltern statt.  Das Gericht versucht in der gesamten Zeit, die Parteien zu einer Einigung zu führen (§156 Abs. 1 FamFG). Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet der Richter und der Beschluss des Familiengerichts ergeht. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts kann Berufung eingelegt werden.

Eine Schwrazweissfotografie mit einem Geschwisterpaar, von hinten, auf einem Feldweg. Ein Kind umarmt das andere

Beteiligte eines Gerichtsverfahrens

Kind(er)
Richter(in)
Sorgeberechtigte
ggf. deren Rechtsbeistände
Verfahrensbeistand
Jugendamt

Nach dem Gerichtsverfahren

Das Kind wird über das Ergebnis des Verfahrens in Kind entsprechender Sprache informiert.

Sollte das Kind damit nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.