Beteiligte
Beteiligte eines Gerichtsverfahrens
In gerichtlichen Angelegenheiten, die sich insbesondere mit Kindschaftssachen, sind verschiedene Personen beteiligt. So sind in der Regel an Sorge- und Umgangsverfahren folgende Personen beteiligt:
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Richter oder Richterin
Verfahrensbeistand
Jugendamt
Die Elternteile
(sowie ggf. deren Rechtsbeistände)
Das Kind bzw. die Kinder
(sie nehmen in der Regel nicht an den mündlichen Verhandlungen teil)